Kirchlich heiraten
Ines
Kirchlich heiraten
Ines
29. September | Lesezeit: 7 Minuten

Kirchlich heiraten

Viele Gläubige entscheiden sich für eine konfessionelle Trauung. Beim Heiraten geht allerdings jede Glaubensgemeinschaft anders vor - habt ihr den Überblick?
Kirchlich heiraten
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Allgemeines

Für eine gesetzlich gültige Ehe braucht es eine standesamtliche Trauung. Manche Brautpaare entscheiden sich zusätzlich für eine konfessionelle Zeremonie, etwa weil sie ihre Liebe auch vor Gott und ihrer Glaubensgemeinschaft bezeugen wollen. Die jeweilige Kirche, Religionsgesellschaft oder Bekenntnisgemeinschaft regelt die Einzelheiten dabei unterschiedlich.

Beliebt sind kirchliche Trauungen beispielsweise als Zeremonie am Hochzeitstag, wenn die standesamtliche Trauung bereits an einem früheren Datum stattfindet. Obwohl die Trauung normalerweise einem bestimmten Ablauf folgt, habt ihr als Brautpaar etwa bei der Wahl der Musik Mitsprachemöglichkeiten.

Katholisch

Wer eine katholische Trauung möchte, sollte sich an seine Heimatpfarre wenden. Um katholisch heiraten zu können, muss ein Eheseminar besucht werden. Das Seminar dient als Begleitung und Vorbereitung für die Hochzeit und Ehe. Am besten kümmert man sich etwa ein halbes Jahr vor der Trauung um einen Termin.

Zur kirchlichen Trauung kann sich das Brautpaar schon vorher anmelden. Sie findet in der Regel in der Heimatpfarre (dort, wo der Wohnsitz von Braut/Bräutigam liegt) statt. Wenn ihr in einer anderen Kirche heiraten wollt, müsst ihr das bei der Anmeldung in eurer Heimatpfarre bekanntgeben. Vergesst dabei nicht auf die notwendigen Dokumente – aktuelle Informationen findet ihr hier: https://www.oesterreich.gv.at

Im sogenannten Trauungsprotokoll wird der Wille zur christlichen Ehe festgehalten. Das öffentliche Ja-Wort vor dem Altar besiegelt die Sache.

Gut zu wissen:

  • Trauzeugen: Für eine katholische Trauung sind mindestens zwei Trauzeugen notwendig, die jedoch nicht unbedingt Mitglieder der römisch-katholischen Kirche sein müssen.
  • Sakrament: Die Ehe ist ein Sakrament im römisch-katholischen Glauben.
  • Verwitwet: Nur Witwen und Witwer können mehr als einmal kirchlich heiraten. (Eheannullierungen sind in Sonderfällen möglich.)
  • Anders: Trauungen nach dem katholischen Glauben sind auch dann möglich, wenn ein Partner evangelisch, orthodox, aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft ist. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht getraut werden.
Katholische Trauung

Evangelisch

Für eine evangelische Trauung wendet man sich ebenfalls an die Wohnsitzpfarre des Brautpaares, am besten schon ein halbes Jahr vor dem Wunschtermin. Evangelische Kirchen anerkennen die standesamtliche Trauung als Eheschließung, die kirchliche Zeremonie ist eher ein Dank- und Segnungsgottesdienst.

Für die Anmeldung braucht man den Taufschein und die Heiratsurkunde vom Standesamt. Bei Vorehen nehmt ihr die Heiratsurkunde und Scheidungspapiere aus der Vorehe bzw. Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen mit.

Wenn der Pfarrer oder die Pfarrerin sich bereiterklärt, können auch gleichgeschlechtliche Paare in der Evangelischen Kirche A.B. einen Dank- und Segnungsgottesdienst erhalten. Eine Trauung nach der Evangelischen Kirche H.B. kann in jeder Pfarrgemeinde durchgeführt werden.

Gut zu wissen:

  • Trauzeugen: Trauzeugen sind nicht verpflichtend.
  • Scheidung: Geschiedene dürfen im evangelischen Glauben genauso wie Verwitwete wieder heiraten.
  • Anders: Auch wenn nur die Braut oder der Bräutigam evangelisch ist, kann evangelisch kirchlich geheiratet werden.
Kirchlich heiraten

Katholisch-evangelisch

Ist ein Partner katholisch und der andere evangelisch, kann dennoch geheiratet werden. Die Trauung wird dabei von einem katholischen Priester/Diakon oder einem/einer evangelischen Pfarrer/in durchgeführt,  jemand der anderen Konfession kann mitwirken.

Islamisch

Für islamische Trauungen ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich verantwortlich. Sie werden vor einer Person mit theologischen Kenntnissen und einer „moralisch gefestigten Persönlichkeit“ vollzogen. Dazu sind mindestens zwei Zeuginnen oder Zeugen notwendig. In der Regel wird vorher die standesamtliche Eheschließung vollzogen.

Für eine Trauung islamischer Art müssen die Pässe, Meldezettel und Geburtsurkunden vorgelegt werden. Geschiedene dürfen ein weitere Ehe eingehen, brauchen aber die Scheidungpapiere aus der Vorehe. Muslime dürfen Jüdinnen und Christinnen zur Braut nehmen, allerdings dürfen Muslima keinen nicht-muslischen Bräutigam haben. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht getraut werden.

Kirchliche Trauung

Fazit

Eine konfessionelle Trauung ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr, aber dennoch ein wichtiges Anliegen für manche Brautpaare. Im Idealfall wendet ihr euch an einen Vertreter oder eine Vertreterin eurer Konfession in eurer Heimatgemeinde. Für all jene, die sich nicht kirchlich trauen lassen, gibt es die Alternative der freien Trauung – oder ihr geht mit der standesamtlichen Zeremonie in der Tasche direkt zur Feier über.

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