Namensänderung nach der Hochzeit
Kaum ist der schönste Tage im Leben vorbei, stehen schon neue Herausforderungen vor der Tür, wie die Namensänderung nach der Hochzeit. Vor der Eheschließung sollte daher entschieden werden, welcher Familienname angenommen wird oder ob sogar ein Doppelname infrage kommt, um sich anschließend bei den Behörden Zeit zu sparen. Die häufigsten Fragen bei der Namensänderung „Welche Dokumente müssen geändert werden?“,“Muss jede Behörde einzeln abgeklappert werden?“ beantworten wir euch im folgenden Abschnitt.
Welche Dokumente müssen geändert werden?
Die wichtigsten Dokumente, welche so schnell wie möglich nach der Eheschließung korrigiert werden müssen, sind Personalausweis und Reisepass! Bei diesen Ausweisdokumenten kommt man leider nicht um einen persönlichen Besuch bei den Behörden herum. Allerdings bieten diese vorab die benötigten Formulare zum Download an.
Die Lieferung beider Dokumente erfolgt an die angegebene Wohnadresse, bei beiden geschieht dies im Normalfall innerhalb von fünf Werktagen, jedoch ist es möglich beim Reisepass, zwischen drei Zustellungsarten zu wählen: Normale Zustellung (5 Werktage), Expresspass und Ein-Tages-Expresspass.
Kosten für diese Dokumente:
- Personalausweis: 61,50 Euro
- Reisepass: 75,90 Euro, Expresspass: 100 Euro, Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Muss der Führerschein auch geändert werden?
Der Führerschein muss nur dann geändert werden, wenn dieser als amtlicher Lichtbildausweis verwendet wird, was in Österreich häufig der Fall ist. Daher sollte man hier ebenfalls eine Korrektur beantragen.
Verfahrensverlauf
Bei der Änderung des alten Führerscheins gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und es wird ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Nachdem die Gebühr direkt bei der Behörde bezahlt wurde, wird der neue Führerschein innerhalb von 5 – 10 Tagen postalisch zugestellt.
- Der alte Führerschein wird behalten, nach der Gebührenbezahlung kann der neue Führerschein innerhalb von 5 – 10 Tagen bei der Behörde abgeholt und gegen den alten Führerschein eingetauscht werden.
Führerscheinkosten:
- Ausstellung: 49,50 Euro
- Expressherstellung: zusätzlich 17,88 Euro
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