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FSB 🔴 RED bietet ein umfassendes Angebot an Foto-, Video- und Musikdienstleistungen für private und öffentliche Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern und Tagungen. Mit Büros in Deutschland und Österreich wird ein grenzübergreifender Service bereitgestellt.
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Ja, Kunden können verschiedene Dienstleistungen von FSB 🔴 RED kombinieren und dabei von Rabatten bis zu 50% profitieren. Das Unternehmen bietet ein 'Rundum-sorglos-Paket' zu fairen Preisen, das auch die aussergewöhnliche, Fotospiegel große Fotobox mit optionaler Drucker-Flatrate umfasst.
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FSB 🔴 RED verwendet hochwertige Foto- und Videotechnik, um gleichzeitig Aufnahmen bei Veranstaltungen aus mehreren Perspektiven in 4k-Qualität zu ermöglichen. Kunden bekommen ihre Videos zuerst in 720p HD-Qualität kostenlos und können Optionen für höhere Auflösungen wählen sowie die Erstellung eines Dokumentarfilms oder Highlight-Films in Auftrag geben.
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Kundenbewertungen spiegeln die hohe Kundenzufriedenheit und das Vertrauen in FSB 🔴 REDs Dienstleistungen wider, was die erfolgreiche Geschichte des Unternehmens unterstreicht.
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FSB 🔴 RED ist buchbar für eine Vielzahl an Veranstaltungstypen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Tagungen, Pressekonferenzen und Werbeveranstaltungen.
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Ja, FSB 🔴 RED operiert grenzüberschreitend und bietet seine Dienstleistungen neben Deutschland und Österreich auch für internationale Veranstaltungen an. Das Unternehmen verfügt über relevante internationale Referenzen.
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FSB 🔴 RED begann seine Geschichte im Jahr 1989 als 'FSBmusic', gegründet von Fischer, Schneyer und Becker. Anfangs als mobile Diskothek bekannt, wurde die Firma als 'FSB' in Süd-Thüringen als größte und erfolgreichste mobile Discothek etabliert.
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Bei FSB 🔴 RED Feier Service Becker haben Sie die Möglichkeit, alle unsere internen Dienstleistungen (Moderator DJ Foto Video Fotobox Feuershow Luftaufnahmen) miteinander zu kombinieren und dabei Rabatte von bis zu 50% in Anspruch zu nehmen. Weitere Details erhalten Sie auf Anfrage. Wir legen großen Wert darauf, vor Vertragsabschluss klare Vereinbarungen zu treffen (siehe AGB). Wenn es um Musik geht, fallen bei uns keine zusätzlichen Kosten für eine "Verlängerungsstunde" an - wir arbeiten ausschließlich mit Flatrate-Preisen. Diese sind in zwei Kategorien gestaffelt. Im Bereich der Fotografie sind wir immer eine Stunde vor dem geplanten Treffpunkt da und planen auch eine zusätzliche Stunde als Verlängerung ein. Wenn es also mal etwas länger dauert, ist das kein Problem. Bei uns gehen Fotografie und Videografie Hand in Hand: Zu jedem Fotoshooting erstellen wir auch ein Video. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wenn Sie kein Video wünschen. Übrigens erhalten Sie unsere Videos GRATIS (weitere Details auf Anfrage). Generell haben unsere Angebote eine Gültigkeit von 14 Tagen. Fahrtkosten berechnen wir mit 1,19 € pro Kilometer Entfernung.
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**Preisliste für Hochzeitsfotograf - FSB 🔴 Feier-Service-Becker**
**Hochzeitsfotograf + Gratis Hochzeitsvideo + Luftaufnahmen mit Drohne**
- **Preis pro Stunde:** 200 €
📌 **Leistungsüberblick:**
🔸 **Fotos im Vollformat:** Bis zu 60 Megapixel (RAW & JPG)
🔸 **Drei Kameraperspektiven:** zeitgleich Fotografieren aus verschiedenen Blickwinkeln
🔸 **Pro Stunde:** ca 200 Aufnahmen
🔸 **Inklusive:**
- Foto-Reportage, Brautpaar-Shooting, Empfang, Gratulationen, Gruppenfotos
- Gestellte Portraits mit Bokeh
- Action Fotos in Bewegung
🔸 **Spezialaufnahmen:** Trauringe, Hochzeitstanz, Brautstrauß-Wurf, Konfetti-Regen
🔸 **Gratis Video:** Indoor & Outdoor Aufnahmen Ihrer Trauung und Feier
🔸 **Videoqualität:** 4K-UHD, Übergabe als ungeschnittenes HD-Video (720p)
🔸 **Luftaufnahmen:** Mit hochwertiger Drohne (Aufstiegserlaubnis vorausgesetzt)
🔸 **Bildbearbeitung:** Alle Fotos werden professionell bearbeitet
🔸 **Übergabe:** Komplettes Foto-Set (JPG) in zwei Bildbearbeitungsvarianten
🔸 **Cloud-Speicher:** 1 Jahr GRATIS für Foto & Video
🔸 **Gutschein:** Für Fotobuch und Online-Abzüge
**Fahrtkosten:**
🔹 **Kostenlos** innerhalb von 50 km rund um Bad Hersfeld
🔹 **Über 150 km:** Bitte Hotelübernachtung einplanen
🔹 **Fahrtkostensatz:** über 50 km bis 200 km pauschal 75,-€
🔹 **Fahrtkostensatz:** über 200 km pauschal 150,-€
Ich freue mich, Ihre Hochzeit unvergesslich zu dokumentieren! Lassen Sie uns gemeinsam große Momente festhalten. Bei Fragen oder zur Buchung stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Es ist mir sehr wichtig, eine offene und transparente Kommunikation mit meinen Neukunden zu pflegen. Ich nehme Kontakt auf, indem ich mich schriftlich austausche oder telefonisch mit Ihnen spreche, um Ihre Vorstellungen und Anforderungen an den Auftrag genau zu klären. Dabei lege ich großen Wert darauf, dass alle Details finalisiert und in einem A4-PDF schriftlich festgehalten werden.
Ich glaube fest daran, dass Sympathie und Harmonie bei einer Feier eine große Rolle spielen. Daher möchte ich gerne persönlich mit Ihnen sprechen, um herauszufinden, ob die Chemie zwischen uns stimmt.
Ich freue mich darauf, hoffentlich gemeinsam mit Ihnen etwas Besonderes zu schaffen!
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Ich habe eine umfangreiche Ausbildung als Staatlich geprüfter Schallplatten Unterhalter der DDR absolviert, bei der ich von erfahrenen Mentoren aus dem Bereich Theater und Radio im Bereich Körpersprache, Gestik & Mimik sowie richtiger Betonung und Artikulation geschult wurde. In dieser Ausbildung erlernte ich die Auswahl und Zusammenstellung passender Musikstücke für verschiedene Tanzrunden, die Gestaltung des Abendprogramms sowie die Kunst der Moderation. Während meiner Ausbildung zum DJ und Moderator habe ich gelernt, stets präsent zu sein und dennoch mich zurückzuhalten. Ich verinnerlichte das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ bzw. in meinem Fall „Moderieren ist Silber, Musik machen ist Gold“. Für mich ist es wichtig, dass meine Rolle nicht nur auf das Animateur- oder Moderatorendasein beschränkt ist, obwohl ich in diesen Bereichen sehr kompetent bin. Mein Hauptziel besteht darin, durch musikalische Darbietungen eine einzigartige Atmosphäre zu schaffen und Emotionen mittels der Musikauswahl akustisch zu vermitteln. Obwohl ich keine IHK-Ausbildung in Fotografie oder Videografie absolviert habe, bin ich technisch begabt und konnte mir autodidaktisch alle nötigen Kenntnisse aneignen. Zum Beispiel habe ich meine eigene Website erstellt und die DMX Lichtanlage programmiert. Ich besitze eine schnelle Auffassungsgabe und kann Neues schnell verstehen und lernen. Daher habe ich auch mein fotografisches Wissen selbstständig weiterentwickelt. Die Verwendung meines Ableton Live Tonstudios, des Cyberlink Power Director Video Studios und der GoPro Quick App habe ich ebenfalls selbst erlernt. Ich investiere viel Zeit, denn Übung macht den Meister. Dabei haben mir verschiedene YouTube-Kanäle wie RevealRabbit speziell zum Thema Drohnen sowie Stephan Wiesner's Kanal zur Fotografie sehr geholfen. Auch AmazingNature and ValueTechTV sind meine Favoriten aufgrund ihrer charmanten Art des Erklärens und ihrer Weitergabe von Fachwissen.
Es ist wichtig zu betonen, dass ich in meinem Text eine überzeugende Tonalität verfolge. Meine Ausbildung zum staatlich geprüften Schallplattenunterhalter hat mich umfassend auf die Anforderungen im Bereich Musik, Moderation und dem Umgang mit Menschen vorbereitet. Zudem habe ich meine Fähigkeiten in der Fotografie und Videografie eigenständig entwickelt und kann durch meine technische Begabung sowie mein schnelles Lernvermögen auch hier qualitativ hochwertige Arbeit leisten.
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Ich habe mich für meinen Beruf entschieden, weil er mir eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet und mir große Freude bereitet. Schon seit meinem 15. Lebensjahr hege ich eine Leidenschaft für Musik, die sich im Laufe der Zeit immer weiter entwickelt hat. Als ich dann mit 18 Jahren das erste Mal als DJ auflegte, war es um mich geschehen - ich fand meine wahre Berufung. Jedes Wochenende legte ich voller Hingabe in Clubs und bei Veranstaltungen auf und konnte mein Publikum mit meiner musikalischen Auswahl begeistern. Doch irgendwann spürte ich den Wunsch nach einer neuen Herausforderung in meinem Leben. Mit 30 Jahren begann ich damit, auch fotografisch tätig zu werden und entdeckte dabei meine Affinität für die Emotionen bei Hochzeiten. Es ist etwas Magisches daran, den schönsten Tag im Leben eines Paares festzuhalten und all die Liebe und Glückseligkeit in Bildern einzufangen. Ob Reportagen oder Brautpaar Shootings - jede einzelne Aufnahme ist einzigartig und erfüllt mich mit großer Zufriedenheit. Mein Traumberuf ermöglicht es mir nicht nur meiner Leidenschaft für Musik nachzugehen, sondern auch Menschen an ihrem besonderen Tag begleiten zu dürfen. Ich liebe es, Teil dieser Momente zu sein und sie durch meine Arbeit unvergesslich zu machen. Die Dankbarkeit meiner Kunden motiviert mich jeden Tag aufs Neue: Wenn sie ihre Fotos sehen oder von ihrer Feier schwärmen, weiß ich genau, wofür ich diesen Weg eingeschlagen habe - um anderen Menschen Freude zu schenken. Insgesamt bin ich überzeugt, dass ich mit meinem Beruf als DJ und Hochzeitsfotograf meine wahre Bestimmung gefunden habe. Es erfüllt mich mit Glück und Stolz, Menschen durch Musik und Fotografie zu begeistern und ihnen unvergessliche Momente zu schenken. Ich kann mir keinen erfüllenderen Beruf vorstellen und bin dankbar für jede Gelegenheit, meiner Leidenschaft nachgehen zu dürfen.
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Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Kunden zusammen, um ihre Veranstaltungen unvergesslich zu machen. Dazu gehören Privatkunden, die uns für private Feiern wie Geburtstage und Hochzeiten engagieren. Wir sind stolz darauf, als Club-DJ und Hochzeits-DJ tätig zu sein und so eine breite Palette an musikalischen Genres abdecken zu können. Darüber hinaus arbeiten wir auch mit Vereinen zusammen, sei es für sportliche Events oder Jubiläumsfeiern. Unsere Dienstleistungen als Entertainer & Moderator kommen hier besonders gut zur Geltung, da wir das Publikum aktiv einbinden können. Discotheken zählen ebenfalls zu unseren regelmäßigen Kunden. Hier sorgen wir dafür, dass die Gäste auf der Tanzfläche bleiben und die Party in Schwung bleibt. Mit unserem Gespür für den richtigen Moment bringen wir Stimmung in jede Location. Aber nicht nur im Nachtleben sind wir gefragt - auch Firmenkunden setzen auf unsere Expertise bei verschiedenen Anlässen. Von Weihnachtsfeiern bis hin zu Produktpräsentationen bieten wir maßgeschneiderte Unterhaltungsprogramme an. Unsere Leistungen erstrecken sich jedoch über Musik- und Eventdienstleistungen hinaus. Wir unterstützen auch Foto Shootings aller Art - sei es Babybauch-Fotos oder Wedding Reportagen und professionelle Videoproduktionen. Unser Team aus erfahrenen Fotograf*innen fängt jeden besonderen Moment perfekt ein. Zudem bieten wir Fotobox-Vermietung an, damit Ihre Gäste lustige Erinnerungsfotos machen können - egal ob bei Hochzeiten oder anderen Veranstaltungen. Und wenn Sie möchten, können wir auch Hochzeitsvideos erstellen, um den schönsten Tag Ihres Lebens für immer festzuhalten. Unsere Erfahrung und Professionalität haben uns eine beeindruckende Liste von Veranstaltern eingebracht, mit denen wir in den letzten Jahren zusammengearbeitet haben. Zu unseren Kunden zählen namhafte Unternehmen wie Dream Global und Globus Fulda sowie Lotto Deutschland und McCain Deutschland. Auch große Baufirmen wie STRABAG Hessen vertrauen auf unsere Dienstleistungen. Eine langjährige Zusammenarbeit pflegen wir außerdem mit o2 Germany - hier sind wir regelmäßig bei 10-15 Veranstaltungen pro Jahr im Einsatz. Auch lokale Gemeinschaften und Vereine gehören zu unseren Stammkunden. Wir unterstützen Sportvereine wie TV Eitra (Handball) oder engagieren uns bei Kirmesgesellschaften in verschiedenen Ortschaften wie Rotensee, Oberhaun, Wildprechtroda oder Leimbach. Selbst traditionelle Jahrmärkte wie der Heiratsmarkt Kaltennordheim gehören zu unserem Repertoire. Die Vielseitigkeit unserer Arbeit spiegelt sich also nicht nur in der breiten Palette an Kunden wider, sondern auch darin, dass wir sowohl national als auch international tätig sind. Unser Ziel ist es immer, die Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen und ihre Events unvergesslich zu machen – egal ob klein oder groß!
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vereinfachte Form) von FSB.RED Feier-Service-Becker & Matthias Becker - FSB 🔴 RED / FSB 🔴 Feier-Service-Becker / Hochzeit.Wien
I. Vertragsabschluss und Stornierung
1. Durch das Zurücksenden des ausgefüllten Fragebogens erklären Sie sich mit dem Abschluss eines formlosen schriftlichen Vertrages bürgerlichen Rechts mit uns einverstanden.
2. Stornierungen Ihrerseits erfordern stets die Schriftform. Ihre Anzahlung sichert Ihren Termin und ist nicht stornierbar. Die Restzahlung kann hingegen storniert werden.
3. Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen kann ein Termin nach Absprache kostenfrei verschoben werden.
II. Auftragsbestätigung und Zahlungsmodalitäten
1. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung und eine 1. Abschlagsrechnung in Höhe von 20% der Gesamtsumme als Anzahlung.
2. Die Restzahlung beträgt 80% des Gesamtpreises und wird zum Zeitpunkt des Auftrags fällig. Ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Auftragsdatum ist hierfür vorgesehen. (Wir betrachten im Angebot gewährte Rabatte als Skonto-Rabatte, als Preisnachlass bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist, also 7 Tage nach Auftragsdatum. Eventuelle Mahnungen werden auf den vollen Rechnungspreis, ohne Berücksichtigung der einzelnen unterschiedlichen Rabatte ausgestellt.)
3. Ohne fristgerechten Eingang der Anzahlung kann der Auftrag nicht durchgeführt werden. Die Anzahlung muss daher zeitnah erfolgen, um Überbuchungen zu vermeiden.
III. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Das Urheberrecht an allen Lichtbildern steht FSB 🔴 Feier-Service-Becker zu. Die Nutzung der Lichtbilder ist nur mit vollständiger Bezahlung gestattet.
2. Eine Weitergabe oder Bearbeitung der Lichtbilder erfordert die vorherige Zustimmung von FSB 🔴 Feier-Service-Becker.
IV. Haftungsausschlüsse und Schadensersatz
1. Die Haftung von FSB 🔴 Feier-Service-Becker beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – ausgenommen bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
2. FSB 🔴 Feier-Service-Becker haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
V. Bewertungen
1. Wir schätzen Ihre faire Bewertung unseres Services auf verschiedenen Plattformen und stellen entsprechende Links auf unserer Homepage bereit.
VI. Schlussbestimmungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FSB 🔴 Feier-Service-Becker gelten für alle Aufträge.
2. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann gültig, wenn sie explizit vereinbart und schriftlich festgehalten wurden.
Erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Foto- und Videoaufträge von Matthias Becker - FSB 🔴 RED und FSB 🔴 Feier-Service-Becker.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die folgenden AGB sind für alle Aufträge an den Fotografen gültig und werden als vereinbart angesehen, sofern kein unmittelbarer Widerspruch erfolgt.
2. Unter "Lichtbilder" gemäß diesen AGB versteht man sämtliche vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form oder ihrem Medium (Negative, Papierbilder, digitale Dateien usw.).
II. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht an den Lichtbildern steht dem Fotografen gemäß dem Urheberrechtsgesetz zu.
2. Die hergestellten Lichtbilder des Fotografen sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Falls der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken überträgt, wird in der Regel nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten erfordert eine spezielle Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Käufer über.
5. Der Besteller eines Bildes gemäß § 60 UrhG hat kein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Lichtbilds, sofern die entsprechenden Nutzungsrechte nicht übertragen wurden. § 60 UrhG wird explizit abbedungen.
6. Bei der Veröffentlichung und Nutzung der Lichtbilder muss – sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde – der Fotograf als Urheber genannt werden; anderenfalls ist dieser berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen wegen einer Verletzung seines Namensnennungsrechts.
7. Die digitalen Daten/Negative verbleiben beim Fotografen; sie dürfen nur mit gesonderter Vereinbarung herausgegeben werden an den Auftraggeber.
8. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung aller Art (auf Datenträgern) bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen.
9. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, ihre Vervielfältigung und Verbreitung – ob analog oder digital - bedarf vorheriger Zustimmung des Fotografen. Falls durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk entsteht, muss dieses mit [M]Zu gekennzeichnet werden. Die Urheber der verwendeten Werke sowie der Urheber des neuen Werkes gelten als Miturheber im Sinne von § 8 UrhG.
10. Bei jeglicher Unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung, Wiedergabe oder Weitergabe von digitalen Daten und Lichtbildern sind eine Vertragsstrafe bzw. Schadensersatzansprüche zu zahlen (Höhe nach Einzelfall zu berechnen).
III. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
1. Für die Erstellung der Fotos wird dem Auftraggeber ein Honorar in Form eines Stunden- oder Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Zusätzliche Kosten (Reisekosten, Modehonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studio-Mieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Endverbrauchern werden die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
2. Fällige Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug beglichen werden. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung bezahlt hat. Der Fotograf behält sich das Recht vor, den Verzug durch das Versenden einer Mahnung schon früher herbeizuführen.
3. Die gelieferten Fotos/digitalen Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Fotografen.
4. Wenn der Auftraggeber keine spezifischen Anweisungen für die Gestaltung der Fotos gegeben hat, sind Beanstandungen hinsichtlich des Bildkonzepts sowie künstlerisch-technischer Gestaltung ausgeschlossen. Falls während oder nach der Produktion Änderungen gewünscht werden, muss diese zusätzlichen Kosten der Auftraggeber tragen. Der Fotograf behält Anspruch auf Vergütung auch für bereits begonnene Arbeiten."
IV. Haftung
1. In Bezug auf Verpflichtungen, die nicht unmittelbar mit wesentlichen Vertragspflichten zusammenhängen, haftet der Fotograf und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zudem übernimmt er die Verantwortung für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen in Bezug auf Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentliche Vertragspflichten entstehen können. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Fotograf auch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Haftung für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts und Negativen.
2. Der Fotograf bewahrt digitale Daten/Negative ohne Gewähr auf. Nach Ablauf von drei Jahren seit Abschluss des Auftrags ist er berechtigt (aber nicht verpflichtet), diese zu vernichten. Vor der Vernichtung wird der Auftraggeber benachrichtigt und ihm das Angebot gemacht, die digitalen Daten/Negative käuflich zu erwerben (sofern Adresse bzw. Telefonnummer bekannt und aktuell sind).
3. Sollten aus irgendeinem Grund keine digitalen Daten/Negative mehr vorhanden sein (z.B. technischer Defekt, Wasserschaden Brand oder Diebstahl), hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz.
4. Der Fotograf haftet bezüglich Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder lediglich im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des verwendeten Fotomaterials.
5. Die Zusendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Jegliche Haftung für den Versand wird ausgeschlossen.
6. Die Organisation, Vergabe und Durchführung von Aufträgen erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte es jedoch zu besonderen Umständen kommen (z.B. plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall oder unerwarteter Stau), wodurch der Fotograf zum vereinbarten Termin verspätet erscheint oder gar nicht erscheinen kann, übernimmt er keine Haftung für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen.
V. Zusätzliche Verpflichtungen
1. Sie versichern, dass Sie dem Fotografen das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller übergebenen Vorlagen sowie die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzen. Falls dritte Ansprüche geltend machen aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht, sind diese von Ihnen zu tragen.
2. Sie verpflichten sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig bereitzustellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Wenn Sie den Aufforderungen nicht innerhalb von zwei Werktagen nachkommen, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten in Rechnung zu stellen oder die Gegenstände auf Ihre Kosten auszulagern, falls seine Studioräume blockiert werden sollten. Transport- und Lagerkosten gehen zu Ihren Lasten."
VI. Störung der Leistung, Ausfallhonorar
1. Wenn aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Fotografen liegen, die für die Auftragsdurchführung vorgesehene Zeit wesentlich überschritten wird, erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Falls ein Stunden- oder Tagessatz vereinbart wurde, erhält der Fotograf auch eine Vergütung für die Wartezeit, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatz fordern.
2. Sollte aus beliebigen Gründen seitens des Auftraggebers der Auftrag storniert werden müssen, fällt eine Entschädigung an. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Absage und dem ursprünglich vereinbarten Termin: 6 Monate vorher beträgt sie 10 % des Honorars; 3 Monate vorher sind es 30 %; einen Monat vorher sind es 50 % und ab zwei Wochen vorher bis zum Tag des Termins belaufen sie sich auf volle 100 %.
3. Liefertermine für Lichtbilder gelten nur dann als verbindlich bestätigt vom Fotografen, wenn dies explizit erfolgte. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitung ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit."
VII. Verwendung und Verbreitung
1. Die Weitergabe von Fotografien des Fotografen im Internet, in Intranets, in Online-Datenbanken sowie auf Disketten, CD-ROMs oder ähnlichen Speichermedien sind nur mit einer speziellen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Fotos im Internet, in Intranets sowie auf Bildschirm- und Druckgeräten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Das Vervielfältigen und Verbreiten von vom Fotografen elektronisch bearbeiteten Versionen seiner Fotos erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten an den Auftraggeber herauszugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5. Wenn der Auftraggeber möchte, dass ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt werden sollen diese gesondert vereinbart und vergütet werden.
6. Sobald der Fotograf dem Auftragnehmer Datenträger bereitstellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Die Gefahr für den Transport von Datenträgern online wie offline liegt beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann vom Anbieter festgelegt werden.
VIII. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Pflichte aus diesem Vertragsverhältnis ist am Standort, dass Fotografen, sofern kein Kunde betroffen ist. Sind beide Parteien Kaufleute, öffentliche Rechtsträger oder eine Einrichtung des öffentlichen Sondervermögens dann wird der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.