Alles was du als Dienstleister zur Corona-Krise wissen musst
Julia
Alles was du als Dienstleister zur Corona-Krise wissen musst
Julia
21. März | Lesezeit: 9 Minuten

Alles was du als Dienstleister zur Corona-Krise wissen musst

Covid trifft auch Dienstleister für Hochzeiten hart. Wir helfen, damit ihr den Überblick behaltet.
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„Die Hoffnung stirbt zuletzt“

Doch nun steht es auch für alle geplanten Hochzeiten bis Ende Juni fest: Das Veranstaltungsverbot wurde bis Anfang Sommer ausgeweitet. Wie es ab Juli weitergeht, ist derzeit noch ungewiss (06.04.20).

Darüber hinaus dürfen Hochzeiten nur im kleinsten Kreis stattfinden und private Feiern nur mit Personen aus dem selben Haushalt. Diesbezüglich werden die Regelungen Ende April erneut evaluiert. (06.04.20, 12:00)

Doch die Sorge betrifft nicht nur Brautpaare. Hochzeitsdienstleister haben seither mit vielen besorgten Anrufen, Absagen und Verschiebungen zu tun. Nebenher versuchen sie sich auch Klarheit in ihre eigene Situation zu verschaffen, denn für die meisten steht die finanzielle Existenz auf dem Spiel. Was Dienstleister nun tun können und was ihnen bzw. dem Brautpaar in dieser ungewöhnlichen Situation zusteht, erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag (um „up-to-date“ zu bleiben, folgt uns gerne auf Instagram).

Stornoregelung, Verträge, Absprachen

  • Wenn Brautpaare die Hochzeit absagen, weil sie zb. Angst vor einer Ansteckung haben, Gäste abgesagt haben oder die Situation an sich keine sehr romantische ist, so müssen sie mit den entsprechenden Stornogebühren rechnen. Je früher ein Brautpaar die Hochzeit absagt, desto niedriger ist der Prozentsatz des Preises, der bezahlt werden muss.

Laut dem Bundesministerium für Justiz wird COVID-19 als höhere Gewalt bewertet. Doch welche Stornobestimmungen gelten nun, wenn eine Hochzeit offiziell verboten wird?

  • Höhere Gewalt – wer hat Anspruch? In erster Linie stützt man sich auf die Bedingungen, die im Vertrag festgelegt wurden. Allerdings gibt es bis dato keine „Pandemie-Gesetze“, weshalb dieser Fall bei den meisten nicht im Vertrag steht. Aber grundsätzlich gilt es, dies im Werkvertrag zu klären: Wer hat welche Kosten zu tragen, wenn der Auftrag durch höhere Gewalt (im ABGB auch „Zufall“ genannt) nicht ausgeführt werden kann.Wenn nun der vereinbarte Termin aufgrund von höherer Gewalt nicht eingehalten werden kann, so hat das Brautpaar nicht automatisch Anspruch auf die Rückleistung der Anzahlung.
    Denn wenn der Dienstleister weiterhin bereit ist, seine Leistung auszuüben und einen Ausweichtermin zustimmt, so gelten folgende Bedingungen:

  • Dienstleister ist am neuen Termin nicht verfügbar: Brautpaar hat Anspruch auch Rückleistung der Anzahlung.
  • Dienstleister ist bereit seine Leistung an einem anderen Ausweichtermin zu erbringen, aber Brautpaar möchte dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen: In diesem Fall liegen die Kosten bei dem Brautpaar, das mit Stornogebühren zu rechnen hat.
  • Beide finden einen neuen Hochzeitstermin: Der Vertrag kann wie gehabt abgewickelt werden.

Zu einer Rückabwicklung des Vertrages kommt es somit nur dann, wenn weder der vereinbarte Termin, noch ein Ausweichtermin möglich ist.

Doch – und jetzt wird es „interessant“ – wenn ein Brautpaar die Hochzeit nicht verschieben, sondern absagen will, so wäre es theoretisch dem Dienstleister immer noch möglich seine Leistung zu erbringen. Niemand hat dem Brautpaar verboten zu heiraten und niemand hat dem Dienstleister verboten seine Arbeit zu leisten. Was nicht erlaubt ist, ist die Anwesenheit von mehr als 5 Personen. Und da Verträge in den meisten Fällen an keine Personenzahl gebunden sind, bedeutet dies folgendes: COVID-19 verhindert keine Hochzeit, ebenso die Leistung der DL nicht. Die Entscheidung liegt somit nicht in der Hand der Regierung, sondern beim Brautpaar selbst.

Letztendlich ist es jedem selbst überlassen, die Situation so zu handhaben wie er/sie möchte. Doch ob man sich als Dienstleister bei dieser Vorgehensweise nicht auch selber ins Knie schießt, ist fraglich.

  • Was sieht es mit bisher erbrachten Leistungen aus? Arbeitsstunden die bereits abgeschlossen sind, können dem Brautpaar verrechnet werden. Dazu zählen zb.: das Beratungsgespräch, Email-Verkehr, eventuell Verlobungsshoot (bei Fotografen) und einen kleinen Teil für den reservierten Termin. Die Höhe dieser Leistungen ist wiederum sehr individuell. Dies bedeutet, dass insofern kein Zeit-Honorar im Auftrag vereinbart wurde, der Aufwand nur pauschal geschätzt werden kann.
  • Für Dienstleister, die Waren für die Hochzeit liefern (zb.: Floristik, Catering, etc.) sieht die Sache anders aus. Hier muss das Brautpaar bezahlen, da es sich um einen Kaufvertrag handelt. Der Corona-Virus greift hier nicht ein.

Welche Möglichkeiten habe ich als Hochzeitsdienstleister?

Eines ist klar: Niemand möchte dem Brautpaar schaden, aber die Existenz der Dienstleister befindet sich auf wackeligem Eis. Wie lange die Einschränkungen noch gehen, kann derzeit noch niemand sagen, deshalb werden viele Optionen in Frage gestellt. Folgende Möglichkeiten bieten sich an, um den Umsatzverlust zu minimieren oder auszugleichen:

  1. Bei Umbuchungen:
    Wird der Termin innerhalb des Jahres umgebucht fallen keine Stornokosten an, ebenso nicht, wenn der neue Termin außerhalb der Saison oder auf einen flexibleren Tag (So-Do) festgelegt wird. Allerdings: Wenn die Umbuchung nächstes Jahr auf einen Freitag oder Samstag fällt, darf das Brautpaar mit Umbuchungsgebühren rechnen (wichtig: dies sind nur Vorschläge, denn letztendlich unterliegt es jedem selbst, wie er/sie es handhabt).
    Terminkollision? Auchwenn eine Umbuchung auf das kommende Jahr bei vielen die optimalste Lösung ist, sind die Möglichkeiten nur begrenzt. Denn: Terminkollisionen an beliebten Tagen sind höchstwahrscheinlich zu erwarten. Nichtsdestotrotz ist bei vielen dieses Problem noch überschaubar, da zurzeit nur wenig neue Aufträge hinzukommen: Viele Brautpaare haben ihre Hochzeitsplanung für 2021/22 vorerst stillgelegt und warten die Situation erstmal ab – Solange bis persönliche Beratungsgespräche mit Dienstleister wieder möglich und sicher sind.
  2. Vorauszahlung:
    Es bietet sich auch an, Brautpaare zu fragen, ob sie 50% der Kosten zum ursprünglich geplanten Termin bezahlen würden und den restlichen Betrag am neuen Termin (wenn noch keine Vorkasse berechnet wurde).
  3. Gutscheine anbieten:
    Eine nette Geste, wenn Freunde und Familie dem Brautpaar in dieser Zeit finanziell unter die Arme greifen möchte. Win-Win Situation. Obendrein können Gutscheine auch als „Anzahlungsersatz“ verwendet werden, wenn sich kein Alternativ-Termin finden lässt (zb.  ein Gutschein für ein Familienshooting bei Fotografen oder ein Styling und Makeup-Workshop bei Make up Artisten).
  4. Online-Kurse anzubieten:
    Insbesondere Fotografie, Videographie, Makeup & Styling haben viele Möglichkeiten ihr Know-How und ihre Expertise mit anderen online zu teilen. Lehre dein Handwerk und baue nebenbei ein weiteres Standbein auf. An Zeit sollte es derzeit bei den meisten nicht mangeln 😉

Dienstleister, die von diesem Saisongeschäft wirtschaftlich abhängig sind, sind hier besonders betroffen.

Informationen zu möglichen Förderungen und der allgemeinen Vorgangssweise für Selbstständige findet ihr hier:

https://www.moment.at/COVID19-Massnahmengesetz-Verfahren-Entschaedigung

https://www.wko.at/service/netzwerke/epu-corona-faq.html

https://www.swv.org/corona.html

Beziehung zwischen Dienstleister und Brautpaar

Das Hochzeitsbusiness ist ein spezielles, da es sich um ein einmaliges und sehr persönliches Ereignis handelt. Die enge Beziehung zwischen Dienstleister und Brautpaar ist gerade in Zeiten wie diesen, für den weiteren Entscheidungsprozess sehr wichtig. Und meist liegt es ohnehin im gegenseitigem Interesse die Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Sollte es dennoch zu „Kommunikationsschwierigkeiten“ bzw. Unstimmigkeiten kommen, so haben wir 3 Tipps für euch, um eine gemeinsame Mitte zu finden, denn:

Probleme lassen sich auch ohne Anwalt und Gerichtskosten lösen

  • Informiert euch. Nicht nur im Internet, sondern direkt bei den zuständigen Behörden oder Anwälten für Vertragsrecht. Tauscht euch zusätzlich auch mit anderen Dienstleistern aus, denn jeder handhabt die Situation etwas anders. Die wertvollsten Tipps und Lösungen zu individuellen Fällen bekommt ihr tatsächlich oft direkt bei euren „Konkurrenten“.
  • Erklärt eure Situation ganz genau. Wenn ihr bei einer Stornierung einen Teil der Anzahlung einbehalten wollt, so ist es wichtig, das Brautpaar diesbezüglich aufzuklären. Die meisten Brautpaare verstehen auch, dass eine Anzahlung für bereits erbrachte Leistungen dem Dienstleister zustehen. Probleme entstehen vor allem dann, wenn Brautpaare über die Rechte und Regeln nicht ausreichend informiert sind und anschließend die Situation vor Gericht geklärt haben wollen.
  • Ehrlich und respektvoll einen Kompromiss finden: Es ist für beide Seiten wichtig das Gegenüber zu verstehen. Denn schwer ist es für alle. Die Art wie ihr kommuniziert, ist oft der entscheidende Faktor. Erklärt sachlich und verständnisvoll, dass ihr euch freuen würdet, wenn ihr zb. 1/3 der Anzahlung für die bereits erbrachte Leistung einbehalten dürft. Aber auch als Dienstleister kann man dem Brautpaar entgegenkommen und eine Leistung kostenlos anbieten (zb für Papeterie.: das Angebot einer digitalen Karte für die Verschiebung der Hochzeit).

Nicht vergessen …

  • Letztendlich obliegt es jedem selbst, die Situation so zu handhaben, wie er/sie es möchte.
  • Versucht mit den Brautpaaren einen fairen gemeinsamen Nenner zu finden und steht auch zu dem, was euch zusteht.
  • Versucht mit den Brautpaaren einen fairen gemeinsamen Nenner zu finden und steht auch zu dem, was euch zusteht.
  • Informiert euch über Förderungen, Härtefallfonds und Entschädigungen. Holt euch die notwendige Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.

Und wenn ihr euch und Brautpaaren jetzt unterstützen wollt: Wir haben eine Petition gestartet, in der wir uns für eine Verbesserung der Situation für alle Beteiligten einsetzen. Unterzeichnet die Petition, teilt den Beitrag und leitet ihn an Dienstleister als auch Brautpaare weiter.

Wenn dir dieser Beitrag geholfen hat, könnten dich auch unsere anderen Blogbeiträge zum Thema Corona & Hochzeiten interessieren:

Anmerkung: Der vorliegende Beitrag beinhaltet persönliche Ratschläge, sowie gesammelte Informationen und Erfahrungen von Dienstleistern und Anwälten (ein großer Dank gilt hierbei der Fotografin Barbara Wenz!) – ohne Garantie und ohne Gewähr.

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